Stand: Juli 2025
Cornelia Gmeiner – Gmeiner Autovermietung Arlbergstraße, 6900 Bregenz
Mit Abschluss eines Mietvertrags bei Gmeiner Autovermietung erkennen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag festgelegten Terminen. Verlängerungen sind nur mit vorheriger Zustimmung möglich. Eine verspätete Rückgabe kann zu Zusatzkosten führen.
• Der Mietpreis ist vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen.
• Eine Kaution von € 300,- wird bei Übergabe hinterlegt. Sie dient als Sicherheit für Schäden, Verspätungen oder Vertragsverletzungen.
• Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe rückerstattet.
• Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. den im Vertrag genannten Fahrern gelenkt werden.
• Die Nutzung ist nur im vereinbarten Gebiet (z. B. Österreich, EU) erlaubt. Fahrten außerhalb dieses Gebiets bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
• Gewerbliche Nutzung (z. B. Taxi, Lieferdienst), Weitergabe an Dritte oder Teilnahme an Rennen ist untersagt.
• Sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit dem Fahrzeug ist verpflichtend.
• Schäden, Unfälle oder technische Mängel sind unverzüglich zu melden.
• Das Fahrzeug ist im sauberen und betankten Zustand zurückzugeben (sofern nicht anders vereinbart).
• Bei starker Verschmutzung oder leerem Tank wird eine Reinigungspauschale von € 100,- bzw. Treibstoffkosten berechnet.
• Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von € 1.000,- je Schadenfall.
• Für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter persönlich.
• Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden sind nur versichert, wenn dies im Vertrag gesondert vereinbart wurde.
• Der Mieter sowie alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins.
• Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind 100 km pro Tag inkludiert. Jeder weitere Kilometer wird mit € 0,35 berechnet.
• Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist mit vollem Tank zurückzugeben (voll/voll-Regelung).
• Bei Panne oder Unfall ist unverzüglich die Gmeiner Autovermietung sowie ggf. die Polizei zu verständigen.
• Ein Polizeibericht ist Voraussetzung für die Schadensabwicklung mit der Versicherung.
• Das Fahrzeug darf bei Defekten nicht weitergefahren werden.
• Weitere Fahrer dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung und Führerscheinkontrolle eingetragen werden.
• Rauchen im Fahrzeug sowie das Mitführen von Tieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
• Bei Verstoß kann eine Sonderreinigung in Höhe von € 150,- berechnet werden.
• Für bestimmte Fahrzeugtypen (z. B. 9-Sitzer, Transporter) gelten gesonderte Bedingungen, die im jeweiligen Vertrag geregelt sind.
• Kostenlose Stornierung bis 100 Stunden vor Mietbeginn möglich.
• Danach werden 50 % des Mietpreises als Stornogebühr berechnet.
• Bei Nichtabholung ohne Absage ist der volle Mietpreis fällig.
• Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Fahrzeugmiete verwendet und nicht an Dritte weitergegeben – außer aus gesetzlichen Gründen.
• Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Bregenz.
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